
Eine Photovoltaikanlage gilt als abnutzbares Wirtschaftsgut mit gewöhnlicher Nutzungsdauer von 20 Jahren. Das ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in dem die Mindest-Einspeisevergütung für 20 Jahre gesetzlich garantiert wird, und aus den amtlichen AfA-Tabellen des BMF. "Aufdachanlagen" sind zudem - in Abgrenzung zu "Indachanlagen" - als bewegliche Wirtschaftsgüter einzustufen. Daraus ergibt sich für den Solar-Investor ein interessantes Steuersparmodell:
| Sie möchten für die Steuererklärung 2011 zur Anschaffung einer PVA einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Welche Steuervorteile haben Sie 2012? | ||
| Anschaffungskosten | 48.000 € | |
| Investitionsabzugsbetrag (Auswirkung in 2011) | 19.600 € | |
| verbleiben | 28.400 € | |
| Sonderabschreibung (20% - falls voll genutzt) | 5.680 € | |
| lineare Abschreibung | 1.420 € | |
| Der Restbuchwert zum 31.12.2012 von 21.300 € wird dann auf 19 Jahre verteilt | Photovoltaik und Steuern | |