Es gibt in Deutschland keine gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Verwaltervergütung und keine repräsentative Auswertung, da Verwalterverträge nicht der Offenlegung bedürfen. So spricht auch kaum ein Verwalter in Halle und Saalekreis offen über Preise und Kosten für die Miethaus- und WEG-Verwaltung, Verwaltung von Sonder- und Teileigentum. Damit ist die Preis- und Kostenkalkulation für Eigentümer, die auf Verwaltersuche in Halle und Saalekreis sind, schwierig. Die BAFIS-Hausverwaltung meint: "Hose runter!" Wir verwalten mit nicht unerheblichem personellen und materiellen Aufwand große Vermögenswerte unserer Auftraggeber und erwarten für diese Dienstleistung eine angemessene Vergütung; der Eigentümer will wissen, was er für unsere Leistungen zahlen muß, schließlich sind die Hausverwaltungskosten nicht auf die Mieter umlegbar. Wir wollen hier zur Transparenz von Kosten und Preisen für Miethaus- und WEG-Verwaltung in Halle und Saalekreis unseren Beitrag leisten.
Durch Auswertung von Angeboten auf Immo- Portalen und Plattformen zur Verwaltersuche aus 2010 und 2011 ergänzt durch Auswertung von Wirtschaftsplänen verkaufter Eigentumswohnungen wurden Durchschnittswerte ermittelt, die eine grobe Orientierung zulassen, jedoch keinen repräsentativen Charakter haben. Da jedes Objekt seine Spezifik hat, ist auch die Verwaltervergütung individuell zu ermitteln und vertraglich zu vereinbaren. | Bayern | 22 Euro |
||
Hamburg | 30 Euro | |||
Hessen | 30 Euro | |||
Mecklenburg | 26 Euro | |||
NRW | 28 Euro | |||
Sachsen | 20 Euro | |||
Sachsen-Anhalt | 23 Euro | |||
Thüringen | 25 Euro | |||
Ø Miethausverwaltung: 25,50 € / Einheit Ø WEG-Verwaltung: 25,00 € / Einheit |
* jeweils monatliche Brutto-Verwaltervergütung je Einheit (Durchschnittswerte) |
|
Mit uns können Sie rechnen! Die Preiskalkulation der BAFIS-Hausverwaltung (Full-Service) orientiert sich an der Art und Anzahl der Wohnungen und Gewerbeeinheiten, am Aufwand und vereinbarten Leistungsumfang. Sofern Sie Mieter- und Objektbetreuung selber erledigen und uns nur die wirtschaftliche Verwaltung (Mietenbuchhaltung, Mahnwesen, Betriebskosten etc.) übergeben, reduziert sich die Vergütung um 40 Prozent. Nachfolgende Werte dienen als Orientierung für den individuell auszuhandelnden Verwaltervertrag und beinhalten keine Sonderleistungen. |
|||
1 - 3 Einheiten | 28 Euro (brutto)* | |||
4 - 8 Einheiten | 26 Euro (brutto)* | |||
9 - 12 Einheiten | 24 Euro (brutto)* | |||
13 - 20 Einheiten | 23 Euro (brutto)* | |||
21 - 30 Einheiten | 22 Euro (brutto)* | |||
31 - 50 Einheiten | 21 Euro (brutto)* | |||
ab 51 Einheiten | 20 Euro (brutto)* | |||
ab 100 Einheiten | auf Anfrage | |||
⇒ jetzt und hier Ihr |