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Steuern sparen mit Photovoltaikanlagen - Sparmodelle für Clevere

Eine Photovoltaikanlage gilt als abnutzbares Wirtschaftsgut mit gewöhnlicher Nutzungsdauer von 20 Jahren. Das ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in dem die Mindest-Einspeisevergütung für 20 Jahre gesetzlich garantiert wird, und aus den amtlichen AfA-Tabellen des BMF. "Aufdachanlagen" sind zudem - in Abgrenzung zu "Indachanlagen" - als bewegliche Wirtschaftsgüter einzustufen. Daraus ergibt sich für den Solar-Investor ein interessantes Steuersparmodell:

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Rechnen Sie nach: Ihre Steuervorteile -  ein Beispiel:
Steuer-Info:
Sie möchten für die Steuererklärung 2011 zur Anschaffung einer PVA einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Welche Steuervorteile haben Sie 2012?
Anschaffungskosten 48.000 €
Investitionsabzugsbetrag (Auswirkung in 2011) 19.600 €
verbleiben 28.400 €
Sonderabschreibung (20% - falls voll genutzt)   5.680 €
lineare Abschreibung   1.420 €
Der Restbuchwert zum 31.12.2012 von 21.300 € wird dann auf 19 Jahre verteilt Photovoltaik und Steuern

 
 

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