Der Erwerb einer Immobilie in der Versteigerung ist nicht Jedermanns Sache. - Dennoch: die Zahl derer, die hier ein "Schnäppchen" machen wollen, steigt lt. Statistik in Sachsen-Anhalt.
Die Zwangsversteigerung ist in bestimmten Fällen der einzige Weg, um eine Immobilie wieder "flott zu machen", sprich: einer vernünftigen Bewirtschaftung zuzuführen; so z. B. bei einer Nachlassinsolvenz oder wenn sich Miteigentümer (z. B. Eheleute) nicht einigen können - (Teilungsversteigerung). Der häufigste Fall allerdings sind die "notleidenden" Objekte, bei denen gegenüber Gläubigern (meist Banken) der vereinbarte Kapitaldienst nicht geleistet wird. Oft werden dabei Zwangsverwaltungund -versteigerung parallel über die zuständigen Amtsgerichte betrieben.
Aus "notleidenden" Bankbeständen bekommen wir als Makler bereits seit mehreren Jahren regelmäßig Objekte in Halle (Saale), Saalekreis und Umgebung zur Vermarktung übertragen, deren Marktwert wir bestimmen und dann zum Erwerb anbieten, teils "freihändig" (wenn möglich) oder über den "Termin". Allerdings: Erwerb auf dem Wege der Versteigerung hat eigene Spielregeln. Informieren Sie sich hier bei "Zwangsversteigerung aktuell", falls Sie noch kein "Versteigerungs-Fuchs" sind: ⇒ häufige Fragen zur Versteigerung Recherchieren Sie zu Ihrem Wunsch-Objekt (z. B. beim Amtsgericht durch Einsichtnahme ins Gutachten). |
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